Ein paar Fakten für ein besseres Verständnis für diesen Blog

Jeder der eine eigene und womöglich sogar eine andere Meinung entgegen der Masse besitzt,
ist quasi schon entrechtet...
für den Abschuss freigegeben!

Leider vergessen viele Menschen,
das nur tote Fische mit dem Strom schwimmen!

Man lebt nur ein mal... also leben wir,
schwimmen gegen den Strom
und gehen nicht mit geschlossenen Augen durch unser Leben!



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Samstag, 6. Juni 2015

Wie eröffnet man ein Gericht?


In unserem Land (BRiD) haben wir zwei Gerichte, wo einem u.a. vermeintliche Gerechtigkeit, so wie Rechtssprechung unter einer ordentlichen Gerichtsbarkeit mit hoheitsrechtlichen Befugnissen vorgegaukelt wird.

Diese beiden .... nennen wir sie einfach mal "Gerichts-Firmen" nennt man hierzulande 
“Amtsgericht”  & “Landgericht”  


In diesen… Firmen, arbeiten schlichte Angestellte,
die sich “Staatsanwälte” nennen...
(obwohl das hiesige Land erwiesenermaßen gar kein Staat ist)

Auch findet man gesetzlich anerkannte "Richter"...
(was sie selbstverständlich nicht sind)

Dann gibt ´s dort auch noch angebliche “Urkundsbeamte”,
die gleichzeitig “Justizangestellte” sein sollen,
obwohl man nur entweder Beamter oder Angestellter sein kann.
Beides in einer Person gibt ´s nun mal nicht, zumal es eins davon sowieso nicht gibt, nämlich “Urkundsbeamte”.
Das liegt schlicht und ergreifend darin begründet, dass der Beamtenstatus bereits am 08. Mai 1945 ersatzlos abgeschafft wurde.

Es kann in diesen Gerichtsfirmen also gar keine “Urkundsbeamten” geben,
so wie es auch keine Polizeibeamten, Standesbeamten und sonstige Beamten geben kann.
Derzeit platzt eine sogenannte “Gerichtsverhandlung” nach der anderen,
weil immer mehr Menschen diese Tatsachen bewusst werden.
Es ist eine skandalöse Schande, wie hierzulande die Menschen von eigenen Landsleuten verschaukelt, belogen und betrogen werden!



Bleibt noch die Frage zu klären: Wie eröffnet man eigentlich ein Gericht?
Wie schon erwähnt: “Gerichte”, bzw. die in unserem Land befindlichen Scheingerichte, sind simple Firmen. Mehr nicht.
Wenn man einen Laden aufmachen will, dann geht man normalerweise zum angeblichen “Gewerbeamt” und meldet dort sein Gewerbe an...
(was man übrigens gar nicht muss, da auch angebliche “Gewerbeämter” keine Ämter, sondern lediglich Firmen sind)
Mit der Firma “Gewerbeamt” hat niemand einen Vertrag geschlossen,
aus welchem hervorgeht, dass man sein Gewerbe bei der Firma “Gewerbeamt” anzumelden hat.
Ergo gibt ´s auch keinen Grund, sein Gewerbe dort anzumelden. So einfach ist das.

Wie aber kann man denn nun ein Gericht eröffnen?
Kann man das einfach so machen, oder muss das jemand genehmigen und wenn ja, wer???
Dieser Frage ging ein interessierter Mensch nach.
Er erkundigte sich zunächst bei der Firma “Gewerbeamt”,
dann bei der Firma “Bundesgerichtshof” und am Ende dann auch noch bei der Firma “Bundesverfassungsgericht”.
Was dabei herausgekommen ist, zeigt das nun folgende Video.


Die Telefonate findet man zwar unter dem Begriff Satire,
wobei man sich fragen muss, ob dies nicht doch absolute REALITÄT ist.