Ein paar Fakten für ein besseres Verständnis für diesen Blog

Jeder der eine eigene und womöglich sogar eine andere Meinung entgegen der Masse besitzt,
ist quasi schon entrechtet...
für den Abschuss freigegeben!

Leider vergessen viele Menschen,
das nur tote Fische mit dem Strom schwimmen!

Man lebt nur ein mal... also leben wir,
schwimmen gegen den Strom
und gehen nicht mit geschlossenen Augen durch unser Leben!



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Samstag, 11. Juli 2015

Gerichtsvollzieher sind keine Beamten


Sogenannte Gerichtsvollzieher sind keine Beamten. 
Sie haben lediglich einen Dienstausweis, erzählen aber, dass sie Beamte seien.
Das ist eine pure Amtsanmaßung, für die von ordentlichen Gerichten, außerhalb des hiesigen Landes, bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug angeordnet werden kann.

Hinzu kommt dann noch Täuschung im Rechtsverkehr, Hausfriedensbruch, Nötigung, Bedrohung, Raub oder auch Plünderung, Verstoß gegen § 46 der HLKO (also Verstoß gegen Völkerrecht), sowie das Vorgehen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, mit anderen Worten Hochverrat.
Allein Letzteres wird mit Freiheitsentzug, nicht unter 10 Jahren, bis hin zu lebenslänglichen Freiheitsentzug bestraft.

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