Sogenannte Gerichtsvollzieher sind keine Beamten.
Sie haben lediglich einen Dienstausweis, erzählen aber, dass sie Beamte seien.
Das ist eine pure Amtsanmaßung, für die von ordentlichen Gerichten, außerhalb des hiesigen Landes, bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug angeordnet werden kann.
Hinzu kommt dann noch Täuschung im Rechtsverkehr, Hausfriedensbruch, Nötigung, Bedrohung, Raub oder auch Plünderung, Verstoß gegen § 46 der HLKO (also Verstoß gegen Völkerrecht), sowie das Vorgehen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, mit anderen Worten Hochverrat.
Allein Letzteres wird mit Freiheitsentzug, nicht unter 10 Jahren, bis hin zu lebenslänglichen Freiheitsentzug bestraft.
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