Ein paar Fakten für ein besseres Verständnis für diesen Blog

Jeder der eine eigene und womöglich sogar eine andere Meinung entgegen der Masse besitzt,
ist quasi schon entrechtet...
für den Abschuss freigegeben!

Leider vergessen viele Menschen,
das nur tote Fische mit dem Strom schwimmen!

Man lebt nur ein mal... also leben wir,
schwimmen gegen den Strom
und gehen nicht mit geschlossenen Augen durch unser Leben!



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Samstag, 13. Juni 2015

Das Volk wacht auf! Besuch vom Gerichtsvollzieher

Unbedingt ansehen


In einem der Kommentare des Videos findet man dieses Posting:

Die behördliche Bevölkerung beginnt (möglicherweise nur psychologisch) zu erwachen!Da davon auszugehen ist, dass der sitzende Herr, der mit seinen psychologischen Kenntnissen betont versucht die Situatiuon zu deeskalieren und zu entspannen (gleicher Vorname, allem zustimmen, Mittäter (kriminelle Vereinigung) wegschicken etc. :))) )  , dieses Video findet, hier einige für ihn existenzielle Suchbegriffe, nach denen er unbedingt seine eigenen Gesetzesgrundlagen ergoogeln sollte. Staatshaftung seit 1982 aufgehoben - heißt jemand mit der  Markenbezeichnung "Beamter" ist vollumfänglich mit seinem  Privatvermögen haftbar!-
Lugano Übereinkommen 2007 - bedeutet das jemand exterritoriale  Gerichte beauftragen kann um von Parteilogen-Kumpanei-Gerichtsfirmen  und deren Mittäter (Auftragsausführende),  Schadensersatz geltend  zu machen! (Eintrag ins int. Schuldnerverzeichnis, Pfändung  garantiert).
Straftatbestände:
Formmangel §§ 125 und 126 BGB
Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen, hier Zivilprozessordnung (ZPO)Amtsanmaßung § 132 und 132a StGB
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
Diebstahl § 242 StGB
Betrug § 263 StGB
Nötigung § 240 und 241 StGB
Erpressung § 253 StGB
Hochverrat gegen Bund oder ein Land §§ 81 und 82 StGB
Anwendung aufgehobener Gesetze (Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung) Anwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Gesetzes (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.03.1937) Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Hager Landkriegsordnung (HLKO) Da kämen wohl einige Jahre zusammen :) Interessant zu erfahren wäre, wie exterritoriale unbefangene Gerichtbarkeiten in Bezug auf die Anwendung verbotener NS-Gesetze urteilen.

Ganz WICHTIG ... unbedingt ansehen:



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Weitere Infos findet Ihr in diesem Artikel:
Die behördliche Bevölkerung beginnt zu erwachen

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Weitere nette Videos...